Sicherheitsbelehrung DiZ
Sicherheitsbelehrung
Diese Sicherheitsbelehrung umfasst das Arbeiten in den Räumlichkeiten des Digitalzentrums (1. OG, team Allee 24, 24392 Süderbrarup)
Allgemeine Regeln:
- In den Räumen des Digitalzentrums sind die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen unbedingt einzuhalten.
- Es dürfen nur die Maschinen bedient werden, die für die Durchführung Ihrer Arbeit notwendig sind und an denen Sie zuvor eingewiesen wurden.
- Die Maschinen dürfen nur bestimmungsgemäß, d.h. zur Erzielung Ihres Arbeitsergebnisses, eingesetzt werden. Die entsprechenden Betriebsanweisungen sowie Bedienungsanleitungen sind zu beachten.
- Es ist auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz zu achten. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist dieser sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Persönliches Verhalten:
- Verhalten Sie sich umsichtig. Durch Beachten der Anweisungen können Unfälle vermieden werden.
- Vor Beginn der Tätigkeit im Digitalzentrum melden Sie sich bei der verantwortlichen Aufsichtsperson an, nach Beendigen der Tätigkeit melden Sie sich bei der verantwortlichen Aufsichtsperson wieder ab.
- Im Digitalzentrum ist immer mit einer weiteren anwesenden Person zu arbeiten, niemals alleine!
- Unbefugte, nicht autorisierte Personen sind in der Klüterkammer nicht zugelassen.
- Vor Aufnahme einer Tätigkeit ist sich über mögliche Gefahrenpotentiale sowie Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen beim Störfall zu informieren.
- Wenn Gefahr im Verzug ist, unverzüglich einschreiten und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.
- Keine Wege, insbesondere Fluchtwege, verstellen.
- Laufende Maschinen und Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Auftretende Gefahren, Defekte und Veränderungen sofort der zuständigen Aufsichtsperson melden.
- Umbauten / Veränderungen an Maschinen und der Einrichtung nur nach Absprache mit der verantwortlichen Aufsichtsperson durchführen.
- Sollen Versuchsaufbauten über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder Versuche über Nacht laufen, ist dies mit der verantwortlichen Aufsichtsperson abzusprechen. Die Maschinen und Geräte sind dann entsprechend mit Namen, Versuchsdauer, Gefahrenpotential, Besonderheiten etc. zu beschriften. Es ist sicherzustellen, dass für Dritte keine Gefahr entsteht.
- Für neue Betriebsstoffe sind die Sicherheitsdatenblätter von den Herstellern zu besorgen und der verantwortlichen Aufsichtsperson zum Einstellen in die Datenbank zu übergeben.
- Die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist entsprechend der Aufgabe Pflicht (Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz etc.).
- Das Tragen von angebrachtem Schuhwerk ist Pflicht (z.B.: keine offenen Sandalen, Flipflops oder ähnliches). Bei Gefahr des Herunterfallens von Teilen sind Sicherheitsschuhe Pflicht.
- Das Tragen von enganliegender, den ganzen Körper bedeckender Kleidung ist Pflicht (z.B.: keine weiten Pullover oder kurze Hosen).
- Die Kleidung sollte strapazierfähig und gegen Schmutz unempfindlich sein (z.B. Jeans).
- Bei langen Haaren kann ein Haarnetz zur Pflicht werden.
- Das Tragen von Schmuck sollte vermieden werden.
- Das Essen oder Trinken ist in den Werkstätten verboten.
- Kein Arbeiten unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Übermüdung.
Nur durch Beachten der Anweisungen können Unfälle und Beschädigungen an den Maschinen vermieden werden.
Mit Ihrer digitalen Anmeldung bestätigen Sie, die Sicherheitsbelehrungen zu den Geräten am jeweils vermerkten Datum erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
Des Weiteren willigen Sie mit Ihrer digitalen Anmeldung ein, dass diese Daten für den Zweck der Sicherstellung der Arbeitssicherheit bis zum Ablauf der Gültigkeit gespeichert werden. Sie haben umfangreiche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Beschwerde bei einer Auskunftsbehörde, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung/Datenübertragbarkeit und Widerruf gemäß DSGVO (https://www.diz.digital/datenschutzerklaerung).