Nutzungsvereinbarung
Nutzungsbedingungen des Digitalzentrums im Amt Süderbrarup
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des Digitalzentrums, die das Amt Süderbrarup, vertreten durch den Amtsvorsteher, Team Allee 22, 24392 Süderbrarup (nachfolgend auch wir, uns oder DiZ) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Nutzer) erbringt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit unseren Nutzern, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Nutzer Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung bspw. durch Überlassung von Räumlichkeiten durch uns stellt keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers dar.
- Wir sind berechtigt diese Nutzungsbedingungen auch noch nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung und ferner soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist.
- Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Nutzer hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in mindestens Textform, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.
- Widerspricht der Nutzer wirksam und rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall steht uns ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Nutzers in Textform ausgeübt werden.
§ 2. Leistungen - Arbeitsplätze / Seminarraum
- Im Digitalzentrum des Amts Süderbrarup wird Nutzern zeitlich befristet die entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Arbeitsplätzen in gemeinsam genutzten Büroräumen und eines Seminarraums (Forum), einschließlich der Bereitstellung von Mobiliar (bspw. ergonomischer Bürostuhl, höhenverstellbare Schreibtische, etc.), Hardware (bspw. PC, Bildschirm, Webcam, Drucker, Scanner, Kopierer, etc.) und Infrastruktur (bspw. Strom, Internetzugang, etc.) eingeräumt.
- Die Nutzung der Arbeitsplätze ist grds. tageweise und nur in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Das Mietobjekt wird nicht zur Wohnzwecken überlassen. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Überlassung des gleichen Arbeitsplatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung eines Vertreters des Digitalzentrums in mindestens Textform. Die Nutzung des Seminarraums ist grds. nur für 4 Stunden oder 8 Stunden und nur in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Das Mietobjekt wird nicht zur Wohnzwecken überlassen.
- Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, bauliche Änderungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere auch für das Einschlagen von Nägeln oder die Anbringung von Befestigungen, die dauerhafte Schäden an Wänden, Decken oder Einrichtungsgegenständen hinterlassen.
- Die regelmäßigen Betriebs- und Instandhaltungskosten des Gebäudes einschließlich der zum Betrieb von elektrischen Geräten notwendigen elektrischen Energie trägt das DiZ. Verbrauchsmaterialien (bspw. Papier, Toner oder Filament für den 3D-Drucker) trägt grundsätzlich der Nutzer.
- Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
- Der Seminarraum darf nicht für politische Veranstaltungen genutzt werden.
§ 3. Leistungen – Überlassung von Gegenständen
- Im Digitalzentrum des Amts Süderbrarup wird Nutzern zeitlich befristet die entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von beweglichen Gegenständen (bspw. (360-Grad-)Kamera, Beleuchtungssysteme, Gimbal, etc.) eingeräumt. Die Gegenstände sind ausschließlich in den Räumlichkeiten des DiZ zu nutzen.
- Die Nutzung ist grds. stundenweise und nur in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Überlassung. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung eines Vertreters des Digitalzentrums in mindestens Textform.
- Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
- Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
§ 4. Leistungen – Klüterkammer
- In den Räumlichkeiten des DiZ besteht die Nutzungsmöglichkeit an einer Werkstatt, sowie der darin befindlichen Werkzeuge. Die Nutzung der Geräte und Werkzeuge setzt eine Geräteeinweisung und Sicherheitsbelehrung aller Bediener voraus, welche jährlich zu wiederholen ist.
- Ein Anspruch auf eine Nutzungsmöglichkeit zu einer bestimmten Zeit besteht auch bei gleichzeitiger Buchung eines Arbeitsplatzes gem. § 2 oder weiterer Arbeitsmittel gem. § 3 nicht.
§ 5. Pflichten des Nutzers
- Zu Beginn des Nutzungszeitraums hat der Nutzer die ihm überlassenen Geräte (bspw. PCs, höhenverstellbarer Schreibtische, etc. ) auf deren Funktionalität zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Das DiZ haftet nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen / Materialien des Nutzers. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
- Der Nutzer verzichtet aufgrund der ihm bekannten, für die Öffentlichkeit zugänglichen Beschaffenheit der Räume auf seine Ansprüche gem. §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
- Die Arbeitsplätze sind zum Ende des Nutzungszeitraums vollständig zu räumen und von groben Verschmutzungen zu reinigen.
- Abfälle sind in die von dem Vermieter bereitgestellten Entsorgungsräume bzw. -einrichtungen zu verbringen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Sonderabfälle oder betrieblich bedingte Abfälle (zB leere Kartonagen, Kunststoffverpackungen) im Hausmüll zu entsorgen. Er hat diese Abfälle eigenverantwortlich zu entsorgen.
- Das Erzeugen von Kryptowährung, sowie der Betrieb entsprechend spezialisierter Hardware („Miner“) ist in den Räumlichkeiten des DiZ insgesamt untersagt und berechtigt das DiZ zu sofortiger, außerordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses.
- Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von überlassenen Gegenstanden sind unverzüglich anzuzeigen.
- Kinder bis 12 Jahren dürfen in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person, wie einer erwachsenen Begleitperson, z. B. einer/m Erziehungsberechtigte/n oder Lehrpersonal, das Digitalzentrum Amt Süderbrarup (DiZ) besuchen. Kinder ab 12 Jahren dürfen das DiZ eigenständig besuchen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern ab 12 Jahren müssen vorab eine umfassende Einweisung in die Geräte des DiZ erhalten, um die Sicherheit und den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten zu gewährleisten.
§ 6. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht
- Der Vertragsschluss kommt durch eine von uns bestätigte Buchung zu dem vom Nutzer gewählten Tarif über die vom Nutzer gewählten Arbeitsplätze und/oder Gegenstände zustande.
- Bei der Nutzung des Online-Buchungssystems auf der Website kommt der Vertragsschluss wie folgt zustande: Der Nutzer wählt den von ihm gewählten Buchungsgegenstand, sowie den beabsichtigten Mietzeitraum aus. Durch Auswahl des Buttons „Prüfen und weiter“ werden Sie im nächsten Schritt zur Eingabe der notwendigen persönlichen Daten aufgefordert. Durch Auswahl Stand:30.09.2022 Nutzungsbedingungen des DiZ 3 des Buttons „Buchung Abschließen“ wird die Annahme des Angebots durch den Nutzer erklärt und der Vertrag kommt zustande.
- Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung wird der Nutzer auf die Website unseres Dienstleisters, der S-Public Services GmbH, Hauptstraße 27 a, 88699 Frickinge, weitergeleitet. Je nach gewählter Zahlungsart richtet sich die weitere Abwicklung nach den Vorgaben unseres Partners. Die Bedingungen können unter https://static.s-publicservices.de/girocheckout/agb.pdf eingesehen werden.
- Mit der Buchung versichert der Nutzer, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderung seiner personenbezogenen Daten hat der Nutzer unverzüglich mitzuteilen.
- Sind wir aufgrund unvorhersehbarer Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrungen gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Nutzer zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist.
- Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses wird der Nutzer unverzüglich von uns informiert. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Nutzer unverzüglich zurückerstattet.
§ 7. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Es gelten die auf der Website www.diz.digital angegebenen Preise und Konditionen entsprechend in der jeweils gültigen Fassung. (siehe dazu die aktuelle Gebührensatzung und den Nachtrag)
- Die Miete und Überlassungsgebühr ist in vollem Umfang bei Beginn der Miet- oder Überlassungszeitraums fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Nutzer.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn des vereinbartem Leistungszeitraums mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach die Betriebskosten des Gebäudes um mehr als 10 Prozent, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Nutzer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
- Der Nutzer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 8. Überlassungsdauer / Kündigung
- Die Überlassung findet grds. tageweise statt. Eine nur stundenweise Überlassung ist nicht mit einer Anpassung des vereinbarten Tagessatzes verbunden.
- Das DiZ kann den Vertrag über die Vermietung des Arbeitsplatzes aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Nutzer, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung, einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjektes fortsetzt, der die Rechte des Vermieters nicht nur geringfügig verletzt. Insbesondere, wenn er einem Dritten den Gebrauch des Mietobjektes unbefugt überlässt oder durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt das Mietobjekt oder den überlassenen Gegenstand gefährdet;
- der Nutzer mit der Entrichtung in der Vergangenheit mit einer Mietrate länger als fünf Wochen im Rückstand ist;
- der Nutzer in sonstiger Weise trotz schriftlicher Abmahnung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte des Vermieters nicht nur geringfügig verletzt. Stand:30.09.2022 Nutzungsbedingungen des DiZ 4
- Jede Kündigung eines Mietvertrags bedarf der Schriftform.
§ 9. Änderungen / Stornierungen der Leistung
- Sofern der Nutzer nachträglich gebuchten Zeiträume ändern oder Reservierung stornieren möchte, so hat dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Reservierung erfolgen.
- Für Stornierungen, die außerhalb dieser Fristen liegen, fallen die vollen Gebühren an.
§ 10. Gewährleistung / Haftung
- Der Nutzer hat die Arbeitsplätze und die ihm überlassenen Gegenstände bei Überlassung auf Mängel zu kontrollieren. Ihm ist bekannt, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat abgeschlossen werden können.
- Der Nutzer verzichtet aufgrund der ihm bekannten Beschaffenheit der Räume auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche nach §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
- Das DiZ stellt den Arbeitsplatz, sowie die Arbeitsmittel zur Verfügung. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit der Arbeit des Nutzers.
- Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Datenrechtsoder sonstigen Rechtsverletzungen (bspw. Filesharing etc.) unterbleiben. Im Falle eines solchen Rechtsverstoßes stellt der Nutzer das DiZ von allen Ansprüchen Dritter frei und hat dem DiZ sich sämtlichen dadurch verursachten Schaden zu ersetzen, der auch die notwendigen Kosten der Rechtsberatung beinhaltet.
- Das DiZ haftet in den Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche zum Ersatz von Schäden oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn wir die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zu vertreten hat. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien bleibt unberührt.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden
§ 11. Datenschutz
- Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeiten wir auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.
- Durch die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Hard- und Software, sowie insbesondere der Nutzung des Internetzugangs fallen anwendungsbezogene Nutzerdaten an. Im Rahmen der Nutzung wird durch unsere Firewall und unser Anti-Malware-Programm aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zur ausschließlich aus Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 7 Tagen gelöscht.
§ 12. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
- Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Nutzer Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Süderbrarup. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben in diesem Falle unberührt.