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Nutzungsbedingungen des Digitalzentrums im Amt Süderbrarup

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des Digitalzentrums, die das Amt Süderbrarup, vertreten durch den Amtsvorsteher, Team Allee 22, 24392 Süderbrarup (nachfolgend auch wir, uns oder DiZ) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Nutzende) erbringt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzenden gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit unseren Nutzern, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzenden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung bspw. durch Überlassung von Räumlichkeiten durch uns stellt keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzenden dar.
  3. Wir sind berechtigt diese Nutzungsbedingungen auch noch nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung und ferner soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist.
  4. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzenden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Nutzenden haben das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb einer angemessenen Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in mindestens Textform erfolgen, falls nicht werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.
  5. Widerspricht der / die Nutzende wirksam und rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall steht uns ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Nutzenden in Textform ausgeübt werden.

§ 2. Leistungen - Arbeitsplätze / Seminarraum

  1. Dem Nutzenden ist bekannt, dass die Arbeitsplätze weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen kommen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel des Arbeitsplatzes dar. Insbesondere schuldet das DiZ nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Nutzenden sonst betreffende Vorgaben.
  2. Im DiZ wird den Nutzenden zeitlich befristet die entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Arbeitsplätzen in gemeinsam genutzten Büroräumen und eines Seminarraums (Forum), einschließlich der Bereitstellung von Mobiliar (bspw. ergonomischer Bürostuhl, höhenverstellbare Schreibtische, etc.), Hardware (bspw. PC, Bildschirm, Webcam, Drucker, Scanner, Kopierer, etc.) und Infrastruktur (bspw. Strom, Internetzugang, etc.) eingeräumt.
  3. Die Nutzung der Arbeitsplätze ist grds. tageweise und nur in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Das Mietobjekt wird nicht zu Wohnzwecken überlassen. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Überlassung des gleichen Arbeitsplatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung eines Vertreters des Digitalzentrums in mindestens Textform. 
  4. Die Nutzung des Seminarraums ist grds. für 2 Stunden, 4 Stunden oder 8 Stunden und in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Das Mietobjekt wird nicht zur Wohnzwecken überlassen.
  5. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
  6. Die Nutzenden sind nicht berechtigt bauliche Änderungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere auch für das Einschlagen von Nägeln oder die Anbringung von Befestigungen, die dauerhafte Schäden an Wänden, Decken oder Einrichtungsgegenständen hinterlassen.
  7. Die Nutzenden dürfen keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder derartige elektrische Küchengeräte in den ihm überlassenen Arbeitsplatz oder den Gemeinschaftsräumen anschließen.
  8. Die regelmäßigen Betriebs- und Instandhaltungskosten des DiZ einschließlich der zum Betrieb von Geräten notwendigen elektrischen Energie trägt das DiZ. Verbrauchsmaterialien (bspw. Papier, Toner oder Filament für den 3D-Drucker) tragen grundsätzlich die Nutzenden.
  9. Die Nutzenden haben den überlassenen Arbeitsplatz vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel vor Verlust und Diebstahl zu schützen und diese dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
  10. Der Seminarraum darf nicht für politische Veranstaltungen genutzt werden. 

§ 3. Leistungen – Überlassung von Gegenständen

  1. Im DiZ wird Nutzenden zeitlich befristet die entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von beweglichen Gegenständen (bspw. (360-Grad-)Kamera, Beleuchtungssysteme, Gimbal, etc.) eingeräumt. Die Gegenstände sind ausschließlich in den Räumlichkeiten des DiZ zu nutzen.
  2. Die Nutzung ist grds. stundenweise und nur in den regelmäßigen Öffnungszeiten des Digitalzentrums zulässig. Es besteht kein Anspruch auf wiederholte Überlassung. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung des DiZ Personals in mindestens Textform.
  3. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
  4. Eine Überlassung durch den Nutzenden an Dritte ist nicht zulässig.

§ 4. Leistungen – Klüterkammer/ Studio

  1. In den Räumlichkeiten des DiZ besteht die Nutzungsmöglichkeit einer Werkstatt (Klütterkammer) und eines Studios, sowie der darin befindlichen Werkzeuge und Geräte. Die Nutzung der Geräte und Werkzeuge setzen eine Geräteeinweisung und Sicherheitsbelehrung aller Nutzenden voraus, welche jährlich zu wiederholen ist.
  2. Das Essen und Trinken sind im Studio und der Klüterkammer nicht gestattet, dafür steht allen der Gemeinschaftsraum (Coffice) zur Verfügung.
  3. Ein Anspruch auf eine Nutzungsmöglichkeit der darin befindlichen Werkzeuge und Geräte zu einer bestimmten Zeit besteht auch bei gleichzeitiger Buchung eines Arbeitsplatzes gem. § 2 oder weiterer Arbeitsmittel gem. § 3 nicht.

§ 5. Pflichten des Nutzers

  1. Zu Beginn des Nutzungszeitraums haben die Nutzenden die ihm überlassenen Geräte (bspw. PCs, höhenverstellbarer Schreibtische, etc. ) auf deren Funktionalität zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich an das DiZ Personal zu melden.
  2. Dem Nutzenden ist bekannt, dass die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Das DiZ haftet nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen / Materialien und Daten des Nutzenden. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
  3. Die Nutzenden verzichten aufgrund der ihm bekannten, für die Öffentlichkeit zugänglichen Beschaffenheit der Räume auf seine Ansprüche gem. §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
  4. Die Arbeitsplätze sind zum Ende des Nutzungszeitraums vollständig zu räumen und von groben Verschmutzungen zu reinigen.
  5. Abfälle sind in die vom DiZ bereitgestellten Entsorgungsbehältern zu verbringen. Die Nutzenden sind nicht berechtigt, Sonderabfälle oder betrieblich bedingte Abfälle (z.B. leere Kartonagen, Kunststoffverpackungen) im Hausmüll zu entsorgen. Diese Abfälle sind eigenverantwortlich zu entsorgen.
  6. Das Erzeugen von Kryptowährung, sowie der Betrieb entsprechend spezialisierter Hardware („Miner“) ist in den Räumlichkeiten des DiZ insgesamt untersagt und berechtigt das DiZ zu sofortiger, außerordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses.
  7. Die Nutzenden bestätigen, dass die Gegenstände und die vorhandene Infrastruktur des DIZ für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
    1. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
      1. Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;
      2. Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material
      3. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software, welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Kunde ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
      4. Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots.
    2. Tätigkeiten, welche der Integrität vom DiZ und anderen Kunden schaden können, insbesondere:
      1. unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten
      2. Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
      3. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;
      4. Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;
      5. Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;
    3. Angabe von falschen Identitätsdaten
  8. Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von überlassenen Gegenständen oder Inventar sind unverzüglich anzuzeigen.
  9. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  10. Kinder bis 12 Jahren dürfen in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person, wie einer erwachsenen Begleitperson, z. B. einer/m Erziehungsberechtigte/n oder Lehrpersonal, dass DiZ besuchen. Kinder ab 12 Jahren dürfen das DiZ eigenständig besuchen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern ab 12 Jahren müssen vorab eine umfassende Einweisung in die Geräte des DiZ erhalten, um die Sicherheit und den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten zu gewährleisten.  

Einverständniserklärung zum Downloaden

§ 6. Hausordnung

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

Hausordnung:

  1. Handys sind grundsätzlich leise bzw. lautlos zu schalten. Notebooks, Handys, Daten und Wertgegenstände sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Gebäudes mitzunehmen. Das DiZ übernimmt keine Haftung für die Gegenstände von Nutzenden im Haus.
  2. Elektrische Geräte (Rechner, Lampen, Geräte etc.) sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten. Bei kurzzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Arbeitsgeräte vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  3. Fair-Use-Policy beim Drucken/ Lasern /3 -Druck & Plotten: Es gibt keine Begrenzung der Größe / Anzahl, die von Nutzenden monatlich gedruckt / erstellt werden können, wir bitten jedoch größere Druckaufträge mit dem DiZ Personal abzusprechen und behalten uns vor, falls notwendig eine Begrenzung einzuführen oder den Auftrag abzubrechen.
  4. Das Mitführen oder Konsumieren von illegalen Rauschmitteln und Waffen ist strengstens untersagt und wird bei Missachtung geahndet.
  5. Informationen zum Sammelpunkt im Falle einer Evakuierung sowie den Aufbewahrungsort von Verbandskästen und Feuerlöschern sind den ausgehängten Fluchtwegplänen zu entnehmen.
  6. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung und des professionellen Auftritts nach außen. Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, sowie ein zuvorkommender Umgang untereinander wird von uns erwartet. Insbesondere bei Veranstaltungen und Besuchern im DiZ gilt, dass diese aufmerksam, zuvorkommend und höflich behandelt werden.
  7. Das Mitbringen von Haustieren ist aus Rücksicht auf die anderen Nutzenden nicht erlaubt.
  8. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Eine Rauchmöglichkeit besteht vor der Tür.
  9. Clean-Desk-Policy: An den Arbeitsplätzen und in den Arbeitsräumen (Studio, Klütterkammern) arbeiten häufig wechselnde Nutzende deshalb sind diese Arbeitsplätze aufgeräumt zu hinterlassen.
  10. Das Essen und Trinken sind in der Klüterkammer und im Studio nicht erlaubt.
  11. Der Küchenbereich, das Forum, das Foyer und die WCs sind sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände. Benutztes Geschirr ist in die Spülmaschinen zu räumen. Mitgebrachte Lebensmittel sind zu beschriften, jeden Freitag um 17 Uhr werden diese entsorgt. Küchengeräte und Utensilien sind pfleglich zu behandeln und es ist darauf zu achten, diese nach Nutzung ordnungsgemäß auszuschalten und wieder wegzuräumen. 
  12. Abfall ist in den dazu vorgesehenen Abfalleimern nach Papier, Plastik und Hausmüll getrennt zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Papiermüll haften Nutzende selbst.
     

§ 7. Internetnutzung

  1. Das DiZ verfügt über offenes W-LAN und jeder Arbeitsplatz hat Zugang zum Internet, die Nutzenden sind für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich und unterliegen bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen.
  2. Der vom DiZ zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Das DiZ hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Nutzenden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann. Der Nutzende wird selbst dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Nutzenden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.
  3. Das Streamen, das Betreiben, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen.
     

§ 8. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht

  1. Der Vertragsschluss kommt durch eine von uns bestätigte Buchung zu dem vom Nutzenden gewählten Tarif über die gewählten Arbeitsplätze und/oder Gegenstände zustande.
  2. Bei der Nutzung des Online-Buchungssystems auf der Website www.diz.digital kommt der Vertragsschluss wie folgt zustande: Der Nutzende wählt den von ihm gewählten Buchungsgegenstand, sowie den beabsichtigten Mietzeitraum aus. Durch Auswahl des Buttons „Prüfen und weiter“ wird der Nutzende im nächsten Schritt zur Eingabe der notwendigen persönlichen Daten aufgefordert. Durch Auswahl des Buttons „Buchung Abschließen“ wird die Annahme des Angebots durch den Nutzenden erklärt und der Vertrag kommt zustande.
  3. Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung wird der Nutzende auf die Website unseres Dienstleisters, der S-Public Services GmbH, Hauptstraße 27 a, 88699 Frickinge, weitergeleitet. Je nach gewählter Zahlungsart richtet sich die weitere Abwicklung nach den Vorgaben unseres Partners. Die Bedingungen können unter https://static.s-publicservices.de/girocheckout/agb.pdf eingesehen werden.
  4. Mit der Buchung versichert der Nutzende, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderung seiner personenbezogenen Daten hat der Nutzende unverzüglich mitzuteilen.
  5. Sind wir aufgrund unvorhersehbarer Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrungen gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Nutzenden zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist.
  6. Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses wird der Nutzende unverzüglich von uns informiert. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Nutzendem unverzüglich zurückerstattet.

§ 9. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Es gelten die auf der Website www.diz.digital angegebenen Preise und Konditionen entsprechend in der jeweils gültigen Fassung. (siehe dazu die aktuelle Gebührensatzung und den Nachtrag)
  2. Die Miete und Überlassungsgebühr ist in vollem Umfang bei Beginn der Miet- oder Überlassungszeitraums fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Nutzenden.
  3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn des vereinbartem Leistungszeitraums mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach die Betriebskosten des Gebäudes um mehr als 10 Prozent, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Nutzende ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  4. Der Nutzende ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 10. Überlassungsdauer / Kündigung

  1. Die Überlassung der CoWork Arbeitsplätze finden grds. tageweise (9 Stunden) statt. Eine nur stundenweise Überlassung ist nicht mit einer Anpassung des vereinbarten Tagessatzes verbunden.
  2. Die Überlassung des Seminarraumes, der Werkstatt ( Klüterkammer) und des Studios inkl. der enthaltenen Werkzeuge und Geräte sind sowohl tageweise, als auch stundenweise möglich zur aktuell gültigen Gebührensatzung & Nachtrag.
  3. Das DiZ kann den Vertrag über die Vermietung des Arbeitsplatzes aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    1. der Nutzende, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung, einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjektes fortsetzt, der die Rechte des DiZ nicht nur geringfügig verletzt. Insbesondere, wenn er einem Dritten den Gebrauch des Mietobjektes unbefugt überlässt oder durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt das Mietobjekt oder den überlassenen Gegenstand gefährdet;
    2. der Nutzende mit der Entrichtung in der Vergangenheit mit einer Mietrate länger als fünf Wochen im Rückstand ist;
    3. der Nutzende in sonstiger Weise trotz schriftlicher Abmahnung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte des DiZ nicht nur geringfügig verletzt.
  4. Jede Kündigung eines Mietvertrags bedarf der Schriftform.

§ 11. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen

  1. Das Amt Süderbrarup, sowie das DiZ sind berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Arbeitsplätze und der gemeinschaftlich genutzten Flächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind.

§ 12. Änderungen / Stornierungen der Leistung

  1. Sofern der Nutzende nachträglich gebuchten Zeiträume ändern oder Reservierung stornieren möchte, so hat dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Reservierung zu erfolgen.
  2. Für Stornierungen, die außerhalb dieser Fristen liegen, fallen die vollen Gebühren an.

§ 13. Gewährleistung / Haftung

  1. Der Nutzende hat den Arbeitsplatz und die überlassenen Gegenstände bei Überlassung auf Mängel zu kontrollieren. Ihm ist bekannt, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat abgeschlossen werden können.
  2. Der Nutzende verzichtet aufgrund der ihm bekannten Beschaffenheit der Räume auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche nach §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
  3. Das DiZ stellt den Arbeitsplatz, sowie die Arbeitsmittel zur Verfügung. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit der Arbeit des Nutzenden.
  4. Der Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Datenrechts oder sonstigen Rechtsverletzungen (bspw. Filesharing etc.) unterbleiben. Im Falle eines solchen Rechtsverstoßes stellt der Nutzende das DiZ von allen Ansprüchen Dritter frei und hat dem DiZ sich sämtlichen dadurch verursachten Schaden zu ersetzen, der auch die notwendigen Kosten der Rechtsberatung beinhaltet.
  5. Der Nutzende haftet für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf Veranlassung des Nutzenden im DiZ Gegenstände oder Inventar nutzen, verursacht werden.
  6. Das DiZ haftet in den Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche zum Ersatz von Schäden oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn wir die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zu vertreten hat. Die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien bleibt unberührt.
  7. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzenden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14. Datenschutz & Widerruf

  1. Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeiten wir auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.
  3. Durch die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Hard- und Software, sowie insbesondere der Nutzung des Internetzugangs fallen anwendungsbezogene Nutzerdaten an. Im Rahmen der Nutzung wird durch unsere Firewall und unser Anti-Malware-Programm aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden ausschließlich aus Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 7 Tagen gelöscht.

Datenschutzerklärung

§ 15. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
  2. Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Nutzende Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Süderbrarup. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben in diesem Falle unberührt.